Der richtige Transport eines Unfallwagens

Ein Unfall ist schnell geschehen: für eine kurze Zeit unaufmerksam gewesen, eine regennasse Fahrbahn, jemanden übersehen, oder übersehen werden. Aber was passiert mit dem beschädigten Auto. Oftmals ist auf den ersten Blick von außen nicht klar ersichtlich, wie groß der Schaden genau ist. Dann ist man verleitet zu sagen: "ach, ich fahre mit dem Wagen noch gerade weiter". Vorsicht bei solchen Schritten. Man erkennt eben nicht von außen, ob tragende Teile beschädigt sind oder Schäden an den Achsen aus dem Unfall resultieren. Ist das der Fall, ist das Fahrzeug laut StVO und StVZO nicht mehr verkehrstüchtig und hat somit keinen weiteren Versicherungsschutz. Deshalb gilt lieber auf Nummer sicher gehen und nach einem Unfall einen der Automobilclubs beauftragen, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Das ist zwar, wenn man nicht Mitglied in einem der Clubs ist nicht ganz billig, dafür gefährdet man nicht sein Leben oder das anderer. Und Sicherheit sollte schließlich immer Vorrang haben.

Sollte man durch Kauf oder Verkauf in die Situation kommen, selbst einen Unfallwagen transportieren zu müssen, kann man dies entweder auf einem speziellen Autoanhänger oder einem LKW. In beiden Fällen hat der Fahrer dringend darauf zu achten, dass der Unfallwagen richtig gesichert ist, da für die Ladungssicherung laut OLG Koblenz der Fahrer die hauptsächliche Verantwortung trägt. Bei Verstößen hiergegen kommen auf den Fahrer je nachdem wodurch der Verstoß festgestellt wurde (allgemeine Verkehrskontrolle, Unfall mit Sachschaden, Unfall mit Personenschaden) mindestens 3 Punkte und ein Bußgeld zu, bei Personenschäden oder Tod eines anderen Menschen ein Strafverfahren und eventuell Gefängnis. Daher sollte auch hier gelten: Nicht am falschen Ende sparen und den Unfallwagen richtig sichern. Denn auch wenn ein Pkw einiges auf die Wage bringt, unterliegt er trotzdem den physikalischen Gesetzen.

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