Wie kann ich beim Gebrauchtwagen-Verkauf ein Unfallauto erkennen?

Beim Verkauf von Unfallautos gibt es kaum einen größeren Ärger als verschwiegene Unfallmängel. Wohlgemerkt - nicht der ordnungsgemäß reparierte Unfallschaden ist das Problem, der fair in den Kaufpreis eingerechnet ist, sondern die Täuschung über Schäden, die zudem oft nicht sachgerecht repariert wurden.

Arglistiges Täuschen über Mängel bei Unfallautos

Was Arglist in diesem Fall bedeutet, darüber sind sich die Experten einig. Kennt der Verkäufer den Mangel oder rechnet er mit einem Mangel, der durch einen Vorbesitzer entstanden ist, darf er dies dem Käufer nicht verschweigen. Er muss den Mangel auch ungefragt angeben. Sollte sich der Verkäufer einen Mangel verschwiegen haben, gilt per Gesetz eine dreijährige Verjährungsfrist. Der Käufer kann so lange auf Nacherfüllung, Preisminderung oder gar Rückabwicklung des Kaufes bestehen.

Die Spuren sind erkennbar

Jeder Autounfall hinterlässt Spuren, die auch ein Laie mit etwas Sorgfalt erkennen kann. Sollte eine Vertuschung vermutet werden, ist der Autokauf zu vermeiden. Der Klassiker sind die ungleichmäßigen Spaltmaße an Türen, zwischen Motorhaube und Karosserie, am Kofferraumdeckel und an Kotflügeln. Diese deuten auf einen Aufprall hin, der das Chassis verzogen hat, möglicherweise so geringfügig, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, aber groß genug, um deutlich wertmindernd zu wirken. Daher darf der vorangegangene Unfall nicht verschwiegen werden. Um das zu überprüfen, kann ein Messkeil angewendet werden. Mit diesem wird die Regelmäßigkeit aller Abstände überprüft. Weitere Merkmale für reparierte Unfallschäden sind

Die rechtliche Lage

Ein Unfall ist im Kaufvertrag zu vermerken. Wenn das Fahrzeug danach ordnungsgemäß und verkehrssicher instand gesetzt wurde, muss der Unfall nicht gegen einen Kauf sprechen, wenn der Preis stimmt. Der Unfall wirkt in jedem Fall wertmindernd, auch wenn äußerlich nichts sichtbar ist. Der Käufer sollte sich über Unfallreparaturen die Werkstattrechnungen geben lassen. Entstehen noch spätere Reklamationen, kann auch gegenüber der Werkstatt ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Wenn ein unfallfreies Fahrzeug verkauft wird, sollte das im Kaufvertrag ebenfalls vermerkt werden. Wenn unter dieser Voraussetzung später ein Unfall festgestellt wird, kann der Kauf komplett rückabgewickelt werden.



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Unfallauto Beispiele

Link-Tipp:

Cardor.de